Leitbild
Das wesentliche Ziel in der gemeinsamen Tätigkeit von Ausbildern und Auszubildenden sehen wir in der Entwicklung der beruflichen Professionalität von Gymnasiallehrern in Orientierung an den Normen und Werten des Grundgesetzes, der Niedersächsischen Landesverfassung und gemäß dem im Niedersächsischen Schulgesetz vorgegebenen gymnasialen Bildungsauftrag.
Die Ausbildung zum Gymnasiallehrer bereitet auf einen Beruf vor, dem in einer Demokratie ein hohes Maß an Verantwortung für die Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zukommt. Die Ausbildung hat eine klare Orientierung für die komplexen Anforderungen in der beruflichen Tätigkeit zu geben; sie ist geprägt von Gemeinsamkeit im Handeln der Personen. Das Studienseminar schafft in einer Einheit von erlebter beruflicher Praxis, fundierter theoretischer Ausbildung und dem Schaffen von Reflexionsräumen die Voraussetzungen, sich wesentliche Qualifikationen für die zukünftige eigenständige Tätigkeit als Gymnasiallehrer anzueignen.
Das Studienseminar achtet die Individualität der Persönlichkeiten, welche sich am Anfang ihrer Tätigkeit als Lehrer befinden. Beratung vor Ort schafft die grundlegende Voraussetzung für individualisierte Ausbildungskonzepte.
Die Ausbildung bietet Räume zur Beschreibung des eigenen Entwicklungsstandes, z. B. in Hospitationsreflexionen und Beratungsgesprächen. Die verantwortlichen Ausbilder koordinieren bestimmte Inhalte der Ausbildung zur Schaffung interdisziplinärer Ausbildungsangebote. Die Ausbilder am Studienseminar stellen einen Konsens her mit den an Ausbildungsschulen arbeitenden Kollegen bezüglich wesentlicher Inhalte der gemeinsamen Arbeit.
Die Ausbildung umfasst Möglichkeiten für das Reflektieren des eigenen Berufshandelns. Raum hierfür bilden Beratungsgespräche, für welche verschiedene Formen der Hospitation die Grundlagen darstellen. In diesem Rahmen werden Ausbildungsinhalte und der jeweilige Ausbildungsstand reflektiert. Die Tätigkeit der Auszubildenden wird ausführlich reflektiert und eingeschätzt. Dabei verbieten sich – angesichts von Unterricht als komplexem personalen Geschehen – rein behavioristische Bewertungsformen, die ein mechanistisch-ökonomisiertes Menschenbild unterstellen. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit, Notenbegründungen bei Bewertungsanlässen nachzuvollziehen.
Der Ausbildungsstand wird in bestimmten Abständen konkret ausgewiesen. Davon ausgehend werden Schwerpunkte der weiteren Arbeit beschrieben und festgelegt. Damit wird die Ambivalenz von Beratung und Beurteilung zwar nicht aufgehoben, aber eine Verpflichtung zur Transparenz in den Anforderungen hergestellt.
Der Beruf der Lehrerin/des Lehrers wird als permanente Lernaufgabe aufgefasst, weshalb dem Seminar die Aufgabe zuwächst, für das „Lernen im Beruf“ zu qualifizieren.
Am Ende der Ausbildung sollen die Lehrkräfte kompetente Berufseinsteiger sein, die über tragfähige Kompetenzen verfügen, um in der Praxis am Arbeitsplatz Schule ihr professionelles Wissen und Können in allen beruflichen Handlungsfeldern – Unterrichten, Erziehen, Beraten, Beurteilen, Organisieren/Verwalten, Innovieren/Entwickeln – weiterzuentwickeln. Diese maßgeblichen Lehrerkompetenzen bzw. Standards dienen der systematischen Orientierung der Ausbildungsarbeit. Sie sind Basis für Reflexion, Vergleich, Beurteilung und Qualitätsverbesserung des Lehrerhandelns. Ihnen wird in einem phasierten Ausbildungsgang mit unterschiedlicher Akzentuierung Rechnung getragen.
Zentraler Bezugspunkt bleibt die Funktion Unterrichten, orientiert an den Grundsätzen der Wissenschaftspropädeutik, Schülerorientierung, ethisch verantwortlicher Pädagogik und dem gymnasialen Fachprinzip.